Big Br(M)other am Küchentisch
27. Juni 2008 von SarahEinem Urteil des Landgerichts München zufolge haften Eltern für Urheberrechtsvergehen ihrer Kinder im Internet. Im aktuellen Fall hatte eine 16-jährige 70 urheberrechtlich geschützte Bilder auf zwei Webportalen veröffentlicht. Die Eltern gaben im Verfahren an, die Internetaktivitäten ihrer Tochter nicht beurteilen zu können, da das Mädchen einen IT-Kurs in der Schule belegt habe und generell fitter im Netz sei, als die Erwachsenen der Familie. Hier die ganze Meldung
Dieses Urteil dürfte so manchen Eltern die Haare zu Berge stehen lassen: Müssen Eltern jetzt jede Mail, jede Chat-Nachricht, jedes Bild, jeden Song und jedes Video prüfen, das ihre Kinder ins Netz stellen oder herausziehen? Das würde ja Big Brother (oder besser: Mother) am Küchentisch bedeuten. Auf diese Art der Überwachung haben wohl wenige Eltern und noch weniger Kids Lust.
Aber der Fall hat tatsächlich mehrere schwierige Dimensionen: Urheberrechtsschutz, Internetsicherheit und Aufsichtspflicht der Eltern.
Welche Songs man zum privaten Bedarf kopieren kann, ob ich das Poster meines Lieblingsstars in meiner Community verbreiten darf und ob die privaten Fotografen, die ihre Werke als User Content auf Wikipedia und in kostenlosen Bilddatenbanken wie pixelio.de bereitstellen, wirklich immer die Rechte an den Bildern innehaben, kann der Betrachter oft nur mutmaßen.
Über den Umschwung im Markt der Bildagenturen wird auch in der Branche heftig diskutiert. Die Bildagenturen nehmen das Internet als große Bedrohung war, wie zum Beispiel im März 2008 bei Podiumsdiskussionen während der Bildmesse Picta klar wurde. Die Rechteinhaber konkurrieren mit immer mehr kostenlosen und lizenzfreien Bildern. Gleichzeitig wird es immer schwieriger, die Veröffentlichungen zu verfolgen, da das Internet zahllose Bilder bereithält, die einfach und ohne Qualitätsverlust kopiert werden können. Klar, dass immer mehr Agenturen und Fotografen vor Gericht ziehen.
Im vorliegenden Fall hatten die Eltern sich anscheinend darauf verlassen, dass das Mädchen im Schul-IT-Kurs alles lernt, was zählt. Tja, Bilder aus dem Web kopieren geht jedenfalls sehr einfach: Rechte Maustaste, kopieren, einfügen – das kann jeder. Zur Veröffentlichung freigeben darf aber nur der Rechteinhaber. Es sei denn, das Bild wurde ausdrücklich unter eine Creative Commons-Lizenz gestellt oder zur Verwendung freigegeben. Das wissen viele nicht. In der Schüler-Community schuelervz.de muss jeder Schüler vor Upload eines Bildes bestätigen:
„Ich versichere, dass ich dieses Foto hochladen darf, dass es keine fremden Urheberrechte verletzt und kein unanständiges Bild ist.“
Viele Schüler wissen aber gar nicht, was Urheberrechte überhaupt sind.
Und dieses rechtliche Fachgebiet kann wohl auch nicht jeder Lehrer, der IT-Kurse gibt, in seinem Repertoire haben. Das deutsche Urheberrecht gilt international als eines der Strengsten und Anwaltskanzleien, die diese Fälle beackern, sind gut im Geschäft.
Das Netz ermöglicht es jedem, der eigene Chefredakteur zu sein. Jeder kann in Foren, Blogs und auf Communities veröffentlichen und jeder bestimmt die Themen selbst. Und das ist gut so! Aber leider ist die Rechtslage oft unklar. Die Eltern wissen nicht, wo ihre Verantwortung beginnt. Und eine Überwachung der Sprösslinge, wie vom Landgericht München gefordert, ist wohl auch kaum zumutbar. Aber auch alle anderen Internetnutzer brauchen Rechtssicherheit. Denn die Urteile anderer Gerichte fallen unterschiedlich aus. Die Grauzone wächst.
Die deutschen und internationalen Gesetze sind noch nicht so weit. Und auch die betroffene Familie ist wahrscheinlich eher ein typisches Beispiel, als die Ausnahme: Oft sind Teenager im Netz firmer, als die Erwachsenen, die sie beaufsichtigen.
scoyos Tipp: Eine gute Hilfestellung bietet die Broschüre „Digital Lernen“, die jeder kostenlos herunterladen kann und die viele wertvolle Infos zum Leben und Lernen mit dem Netz bereithält.
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